AU-Bescheinigung (Krankmeldung) ab 2016 - TOPHELFER

AU-Bescheinigung (Krankmeldung) ab 2016

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AU-Bescheinigung (Krankmeldung) ab 2016

Neue AU-Bescheinigung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) gibt es ab 2016.

Was ändert sich für mich durch die neue AU-Bescheinigung eigentlich?

Bisher wurde ein Muster der AU-Bescheinigung verwendet, welcher teilweise zu praktischen Problemen führte.

  • Fast jeder Arbeitnehmer hatte bestimmt den gelben Schein schon mal gesehen und musste diesen bei seinem Arbeitgeber abgeben.

Jedoch kamen immer wieder aus der Presse Probleme mit diesem Schein hoch wie z. B. drohende Leistungslücken.

  • Damit diese aus der Welt geschaffen werden können und sich das ganze für alle vereinfacht, sollte per 01.01.2016 ein aktuelles Musterformular raus kommen.

Neue AU-Bescheinigung erleichtert den Bezug von Krankengeld

Bisher spielten beim Krankengeldbezug die AU-Bescheinigung und auch der Auszahlschein der Krankenkasse eine große Rolle, damit das Krankengeld bei längeren Krankheiten weiterhin gezahlt werden kann.

  • In Bezug auf diese zwei Scheine wurde viel Aufwand betrieben. Bei Krankengeldbezug wird ab 2016 kein Auszahlschein mehr zusätzlich benötigt, weil dieser in die AU-Bescheinigung integriert und alles nur über die AU-Bescheinigung künftig laufen wird.

Durch den Wegfall der alten Regelung werden viele Probleme, insbesondere die lästige Bürokratie, beseitigt.

  • Sowohl die Ärzte als auch der Patient profitieren von der Neuregelung und können fehlerhafte oder lückenhafte Daten vermeiden.

AU-Bescheinigung weiterer Durschlag für den Arbeitnehmer

Bisher gab es nur den Durschlag für den Arbeitgeber jedoch keinen für den Arbeitnehmer. Geplant ist jedenfalls auch für den Arbeitnehmer einen Durchschlag einzuführen.

  • Dies wäre sinnvoll, wenn ein Arbeitnehmer länger krank ist und eine Heilung nicht in Sicht ist, für sich persönlich zu wissen, wann dieser wieder zum Arzt muss, um lückenlose Tage zu vermeiden.

Aufgrund der bisherigen Informationen sind die Änderungen zum Vorteil des Patienten als auch des Arztes.

Was ändert sich an der Weiterleitung der AU-Bescheinigung an Arbeitgeber?

Ein Durchschlag für den Arbeitgeber muss weiterhin eingereicht werden und es ändert sich an der bisherigen Vorgehensweise nichts.

Evtl. führt die Änderung dazu, dass die Krankmeldung noch mehr Text enthält und etwas unübersichtlicher für den Patienten wird aber dies wird sich künftig zeigen.

Viele Grüße

Ihr Tophelfer


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