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Gläubiger-ID beantragen aber wo und wie?

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Gläubiger-ID beantragen

Die Gläubiger-ID beantragen Sie bei der Deutschen Bundesbank.

Aber wie kann ich die Gläubiger-ID beantragen und wofür brauche ich diese?

Die Beantragung der Gläubiger-ID bzw. das Formular finden Sie unter „Downloads“ auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank.

Den Antrag auf Erteilung einer Gläubiger-Identifikationsnummer können Sie grundsätzlich nur elektronisch stellen. Ein anderer Antrag ist leider nicht möglich.

Wichtige Voraussetzung, um Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen zu können

Eine Gläubiger Identifikationsnummer wird durch die Deutsche Bundesbank nur dann vergeben, wenn der Lastschriftgläubiger d. h. Sie als Antragsteller, ihren Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz in Deutschland haben.

Wie bekomme ich die Gläubiger-ID nach Beantragung zu geschickt?

Die Gläubiger Identifikationsnummer wird Ihnen nach erfolgreicher Beantragung per E-Mail zugeschickt.

Kann eine Person/Firma mehrere Gläubiger-ID beantragen?

Jede Person bzw. Firma kann nur eine Gläubiger –ID beantragen.

Wenn Sie mehrere Anträge stellen, wird daher nur der erste Antrag berücksichtigt.

Wie ist der Antrag auf Gläubiger Identifikationsnummer auszufüllen?

Bei der Antragsstellung kommt es darauf an, welche Rechtsform und Personengruppe sie haben. Sie können sowohl die Rechtsform und auch die Personengruppe wie folgt auswählen:

  • Natürliche Personen und Einzelunternehmen sowie Freiberufler
  • Personenvereinigungen z. B. GbR etc.
  • Juristische Personen des privaten Rechts z.B. GmbH oder AG
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts wie z. b. Stiftungen etc.

Folgende Daten müssen außerdem noch eingegeben werden:

  • Name und Anschrift der Firma oder Person
  • Register- oder Ausweisnummer (z.B.  Handelsregister oder      Partnerschaftsregister, etc.) und Ort des Registergerichts oder ausstellende      Behörde und Ort zu der Ausweisnummer
  • Daten der Ansprechperson z. B.  Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse

Im nächsten Schritt erhalten Sie an die unter den Daten zur Ansprechperson angegebene E-Mail-Adresse eine E-Mail mit der Aufforderung, die Antragsdaten zur weiteren Verarbeitung freizuschalten.

  • Wenn Sie die Freischaltung nicht innerhalb von 10 Kalendertagen durchführen, werden die Antragsdaten gelöscht und das Antragsverfahren beendet.
  • Haben Sie die Freischaltung erfolgreich durchgeführt, so wird Ihnen per E-Mail die Gläubiger Identifikationsnummer meistens innerhalb schon wenigen Tagen zugeschickt.
  • Die E-Mail mit der Gläubiger-ID enthält aus Sicherheitsgründen eine digitale Signatur. Unter Downloads können Sie gerne die Signatur auf ihre Echtheit prüfen.
  • Das Schreiben mit der Gläubiger Identifikationsnummer geben Sie bitte nach Aufforderung an ihre Bank weiter. Diese wird für das neue SEPA-Verfahren benötigt. Ansonsten ist das Schreiben aufzubewahren.
  • Sollten Sie das Schreiben mal verlieren oder nicht mehr dran kommen, so können Sie nochmal schriftlich eine Zweitausfertigung der Gläubiger-ID beantragen (nicht per E-Mail).

Hier können Sie eine Gläubiger-ID beantragen https://extranet.bundesbank.de/scp/. Klicken Sie einfach auf den Butten „Beantragung“ und sie gelangen zu der Abfrage der weiteren Daten.

Viele Grüße

Ihr www.tophelfer.de

 


One comment on “Gläubiger-ID beantragen aber wo und wie?

  1. Dr. Johannes Kindermann sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich habe meine Gläubiger-ID verlegt!
    Wie beantrage ich eine Zweitschrift?

    Vielen Dank im Voraus,
    Johannes Kindermann

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